Rechtsprechung
AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 91a, § 98; BGB § 543, § 553 Abs. 1 S. 1
Fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen wiederholter Untervermietung an Touristen - rewis.io
Kostenentscheidung
- rewis.io
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Airbnb-Vermietungen rechtfertigen fristlose Kündigung ohne Abmahnung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
(Kurzzeitige) Airbnb-Vermietungen rechtfertigen fristlose Kündigung ohne Abmahnung (IMR 2020, 371)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- AG München, 19.11.2015 - 432 C 8687/15
Medizintouristen
Auszug aus AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19
Zudem ist dem Vermieter eine immer laufend wechselnde Unterbringung verschiedener Touristen nicht zumutbar, denn diese ist regelmäßig mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden und bedingt eine erhöhte Abnutzung der Wohnung sowie eine gesteigerte Beeinträchtigungen der Nachbarn (vgl. AG München, Endurteil vom 19.11.105 - 432 C 8687/15).Außerdem handelt es sich um wiederholte Untervermietungen (vgl. AG München, Urteil vom 19.11.2015 - 432 C 8687/15).
- LG Berlin, 18.11.2014 - 67 S 360/14
Wohnraummietvertrag: Fristlose Kündigung bei gewerblicher Überlassung der Wohnung …
Auszug aus AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19
Eine Abmahnung nach § 543 Abs. 3 BGB war daher entbehrlich, denn zur bloßen unbefugten Gebrauchsüberlassung an einen Dritten waren somit weitere erhebliche Umstände hinzugetreten, die den Vertragsverstoß als besonders schwerwiegend erscheinen lassen (vgl. auch LG Berlin, Hinweisbeschluss v. 18.11.2014 - S 67 S 360/14, NZM 2015, 248, 249;… Schmidt-Futterer/Blank, 14. Aufl. 2019, BGB § 543 Rn. 77). - BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 210/13
Zur Untervermietung an Touristen durch Wohnraummieter
Auszug aus AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19
Untervermietungen an Touristen tage- oder wochenweise kommen nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 210/13, NZM 2014, 438). - OLG München, 13.11.1989 - 25 W 2948/89
Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung; Gerichtlicher Hauptsachevergleich; …
Auszug aus AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19
Richtigerweise ist die Kostenentscheidung ab nicht am Inhalt des Hauptsachevergleichs, sondern am bisherigen Sach- und Streitstand auszurichten (vgl. OLG München, Beschluss vom 13.11.1989 - 25 W 2948/89). - LG Frankfurt/Main, 25.03.2014 - 9 S 63/12
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Hausgeldforderungen
Auszug aus AG München, 27.05.2020 - 473 C 20883/19
Untervermietungen an Touristen tage- oder wochenweise kommen nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2014 - VIII ZR 210/13, NZM 2014, 438).
- AG Hamburg, 29.08.2023 - 21 C 17/23
Wohnraummiete: Umdeutung einer fristlosen Kündigung wegen unerlaubter …
Die laufend wechselnde Unterbringung verschiedener Touristen ist regelmäßig mit erheblichen Beeinträchtigungen verbunden und bedingt eine erhöhte Abnutzung der Wohnung sowie eine gesteigerte Beeinträchtigung der Nachbarn (vgl. AG München, Beschluss vom 27.05.2020 - 473 C 20883/19, BeckRS 2020, 15500).